April 2009 | Staatenimmunität als Instrument der Entschädigungsverweigerung

Hintergrundinformationen und Argumente
vom AK Distomo, Hamburg, 17.4.09

Am 23.12.2008 erhob die Bundesregierung Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Der angestrebte Prozess hat das Ziel, die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen griechischer und italienischer NS-Opfer vor italienischen Gerichten zu vereiteln. Der Internationale Gerichtshof soll nach dem Wunsch der deutschen Regierung Gerichtsverfahren italienischer NS-Opfer die Grundlage entziehen sowie Vollstreckungsmaßnahmen griechischer NS-Opfer gegen die Bundesrepublik stoppen.

Hintergrund:

In Italien sind derzeit rund 50 Einzel- und Sammelklagen gegen Deutschland anhängig, in denen Schadenersatz von Deutschland aufgrund von Verbrechen verlangt wird, die das Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg verübte.

Die Kläger sind zum einen Überlebende von Massakern deutscher Truppen und Angehörige dort Ermordeter. Zuletzt (am 21. Oktober 2008) hat der Kassationsgerichtshof, das höchste
italienische Gericht, die Verurteilung Deutschlands zu Schadenersatz von rund 1 Million Euro bestätigt: dabei ging es um das Massaker von Civitella mit mehr als 200 Toten, das deutsche Soldaten im Juni 1944 an Zivilisten verübt hatten. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Zum anderen klagen ehemalige NS-Zwangsarbeiter ...

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