Juni 2009 | Urteile im Prozess zu den Massakern in den Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo

Übersetzung und Zusammenfassung aus dem Italienischen.

Neun mal lebenslänglich für deutsche SS-Soldaten vor italienischen Militärgerichten.

Am 26. Juni 2009 wurden von Militärgericht in Rom die folgenden Angeklagten zu lebenslänglicher Haft verurteilt. 
Sie werden für schuldig befunden, an Massakern in den Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo im August 1944 beteiligt gewesen zu sein:

Paul Albers, Josef Baumann, Hubert Bichler, Ernst Kusterer, Arnold Rosler, Adolf Schneider, Max Schneider,  Heinz Fritz Träger, Helmut Wulf  (alle zwischen 84 und 90 Jahre alt). 

Der Angeklagte Max Roithmeier ist während des Prozesses verstorben.

Der Angeklagte Walter Waage wurde freigesprochen.

Sie wurden auch, zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland, zur Zahlung von Entschädigungen an zivile Nebenkläger (die beiden Gemeinden und Einzelpersonen) verurteilt . Die Höhe der Entschädigungen ist noch zivilrechtlich festzulegen, das Militärgericht hat einen Betrag von 1.250 000 Euro als Vorauszahlungsbetrag
festgelegt.
Nur die Angeklagten wurden zur Zahlung von Entschädigungszahlungen an die italienische Regierung und die Region Toscana verurteilt, die auch als zivile Nebenkläger aufgetreten sind. Der Vorauszahlungsbetrag für die Region Toscana wurde mit 40.000 Euro beziffert.

Die Verurteilten waren Soldaten der 16. SS-Panzer-Aufklärungsabteilung der 16. SS-Panzer-Grenadierdivision "Reichsführer-SS" unter dem Kommando von Walter Reder. Außer Arnold Rosler (geb. 25.01.1921 in Göring) sind aller schon für ihre Beteiligung
an dem Massaker in Marzabotto zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden.

Entscheidung im Prozess zum Massaker in Casalecchio sul Reno/Bologna:

Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Angeklagte möglicherweise verstorben ist. Das letzte amtliche Dokument, was über Manfred Schmidt sen. existiert, ist von 1948, seither gibt es keine Informationen über
seinen Aufenthalt mehr. Da es aber in den amtlichen Dokumenten keine 
Meldung über seinen Tod gibt, gilt er für die deutschen Behörden als noch 
lebend. Nach italienischem Recht ist aber vor Gericht davon auszugehen, dass der Tod einer Person anzunehmen ist, wenn es seit mehr als 10 Jahren kein Lebenszeichen mehr von ihr gibt.

In diesem Prozess ging es um die Verantwortung für mehrere Massaker, die sich im Oktober 1944 an verschiedenen Orten in der Gemeinde Casalecchio ereigneten. Insgesamt waren dabei 20 Tote zu beklagen. Einige von ihnen waren mit Stacheldraht um den Hals auf einem Platz im Zentrum des Ortes an Pfosten gefesselt worden. Dann schossen ihnen die SS-Schergen in die Beine und Füße, so dass sie langsam und qualvoll erdrosselt wurden.

Der Angeklagte war Offizier der 16. SS-Pranzergrenadier-Brigade „Reichsführer SS“, der Staatsanwalt hält es für erwiesen, dass er an der Planung und Durchführung der Massaker maßgeblich beteiligt war.