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Wissen Sie, dass in ihrer Nachbarschaft ein in Italien verurteilter Kriegsverbrecher wohnt ?Flugblatt und Bilder vom Aktionstag im Mai bei Georg Rauch in Rümmingen Georg Rauch (1921), Rebackerweg 11, Rümmingen, beteiligte sich 1944 an einem Massaker in dem kleinen Bergdorf St. Anna die Stazzema in Italien, bei dem in wenigen Stunden 560 Frauen, Kinder und ältere Männer ermordet wurden. Die DorfbewohnerInnen wurden am 12. August 1944 früh morgens auf dem Kirchplatz zusammengetrieben und mit Maschinengewehren regelrecht niedergemäht, die Leichen und Häuser des Dorfes anschließend mit Flammenwerfern abgefackelt.
Georg Rauch wurde dafür, gemeinsam mit 9 anderen SS-Soldaten, am 22. Juni 2005 vom Militärgericht in La Spezia (Italien) verurteilt: Lebenslänglich für Gerhard Sommer, schuldig der Beteiligung am fortgesetzten Mord, begangen mit besonderer Grausamkeit. Das gleiche Urteil, die gleiche Strafe für Alfred Schöneberg, Ludwig Heinrich Sonntag, Alfred Concina, Karl Gropler, Horst Richter, Ludwig Göring, Werner Bruss, Georg Rauch, Heinrich Schendel. In Italien lebenslänglich – Schadensersatz an die Familienangehörigen und Nebenklägerinnen Baldassarri (Maria, Gian, Antonio), je 10.000 Euro. Das Urteil soll in der italienischen Presse veröffentlicht werden. Während die Überlebenden des Massakers und ihre Ange-hörigen nachts noch Alb-träume haben, kann Georg Rauch seinen Lebensabend genießen und seine Vergan-genheit ruhen lassen: Georg Rauch hat sich der Verantwortung nie gestellt. Beim Prozess in La Spezia war er ebenso wenig anwesend wie die anderen Angeklagten. Gegen das Urteil hat er aber trotzdem Revision eingelegt.
„Im Prozess in Italien war eine große öffentliche Aufmerksamkeit auf Sant`Anna gerichtet. Sämtliche Nebenkläger waren vertreten, die italienische Regierung, das Land, die Stadt, der Bürgermeister, die einzelnen Bürgerinnen und Bürger von Sant`Anna, die Überlebenden von Sant´Anna, damals noch Kinder, waren zahlreich angereist. Die Erleichterung war sehr groß, es gab sehr viele gerührte Gesichter und Freudentränen, aber natürlich auch Tränen im Gedenken an die Getöteten. Und nach der Urteilsverkündung erscholl ein befreiender Applaus, obwohl das im Gerichtssaal eigentlich nicht sein darf. Der Prozess hatte in ganz Italien und auch international für einiges Aufsehen gesorgt.“ (aus einem Prozessbericht) Verschleppte Verfahren in Deutschland Täter verurteilen – Opfer entschädigen!DAs Flugblatt im pdf-Format: von: AG Partigiani Freiburg
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