Zeuge Georg Huber, geb. 1924, 84 Jahre
Georg Huber (H.): ich wurde am 24.6.1944 leicht verwundet am rechten
Arm, befand mich auf dem Rückmarsch.
Ich war im Gebirgs-Pionier-Bataillon 818, 1.Kompanie, 3.Zug, 9.Gruppe
(Anm: später spricht er vom 7.Zug). Ich war nicht einsatzbereit, blieb
oben (im Quartier), wurde abgelöst von Lindmeier. Lindmeier und Schuhler
sind später gefallen, wir haben nicht gewusst, dass wir in
Partisanengebiet waren. Ich wurde in der Früh verwundet, der Sanitäter
sagte, wenn ich noch laufen kann, soll ich weglaufen, da die Amerikaner
nahe sind, mit Panzern.
Richter (R.): was war das mit der Partisanenberührung, was war mit
Schuhler und Lindmeier?
H: ...es war erst sehr ruhig. Die sind runtergegangen, auf einmal hats
gekracht. Ich bin zurück ins Quartier. ...Ich war nicht bei der
Beerdigung von Schuhler und Lindmeier.
R: Wo, in welcher Gegend war das?
H: Ich war Sicherungsflieger,... kann ich nicht sagen, wo das war.
R: Ungefähr?
H: Kann ich auch nicht sagen.
R: Ich will es genauer wissen.
H: Ich bin schon zweimal vernommen worden, möchte mich auch nicht mehr
erinnern, will meine Ruhe haben. War verwundet und war im Quartier.
R: Sie können sich an vieles erinnern. Es gab 14 tote Zivilisten, da
müssen Auseinandersetzungen stattfinden - auch Sie müssen das. Was war
mit Scheungraber?
H: Scheungraber war Gruppenführer.
R: war es ein einschneidendes Erlebnis?
H: Ja
....
Der Zeuge H. kann sich immer wieder nicht erinnern, auf nachhakende
Fragen findet er ab und zu Antworten, wie z.B. dass sein Zug doch nicht
ganz ohne Befehle war. Er erinnert sich nicht an Inhalte seiner
Ausbildung in Mittenwald, nicht an seine Aufgaben in Italien. Speziell
am 26.6.1944, dem Tag als das Haus mit den Gefangenen darin in Falzano
di Cortona gesprengt wurde, ist seine Erinnerung weg. An die Tage vorher
und nachher ist die Erinnerung doch einigermaßen gut. Er sei ein
einfacher Mensch, er habe mit der Sprengung persönlich nichts zu tun
gehabt. Es werden die Protokolle seiner ersten und zweiten Vernehmung
vom 26.1.06 (3 Kripo, 1 Carabiniere) und vom 13.9.2006 (Amtsgericht
Rosenheim) verlesen, diese Protokolle zweifelt er an und er habe sie
nicht unterschrieben, was mit der Besichtigung seiner Unterschrift, die
er anerkannte, widerlegt wurde. G.H. zeichnet ein Bild von sich, daß er
aufgrund seiner harten Ausbildung in Mittenwald und der anfänglichen
Bestrafung kein "aufrichtiger" Soldat werden konnte. Er spricht in
vielen Halbsätzen, auch von dem besagten Tag, dass er schließlich
belehrt wird nach § 55 (braucht nicht auszusagen, wenn er sich selbst
beschuldigt).
Seine Verletzung sei am 24.Juni 1944 passiert, da kann er sich genau
erinnern, es war Johannitag und sein Bruder heiße Hans.
Das mit der Verletzung erscheint nicht glaubwürdig, u.a. ist sie bis
jetzt nicht in den Listen der verletzten Soldaten gefunden worden. Auf
die Frage, ob es nach den 2 toten Kameraden zu einer Gegenmaßnahme kam,
sagte er: "angeblich ja", und dass er aber nicht dabei war. Und dass im
Protokoll "der Wortschatz umgedreht wird, dann bin ich erwischt". Ob er
denn erwischt werden könne? Huber: er war nicht dabei und erinnere nicht
genau, was ihm erzählt wurde. Er möchte auch nichts mehr sagen. Hinzu
käme, dass Kameraden - und er auch - später als Kriegsverbrecher
beschimpft wurden. Er möchte nicht, dass irgendwelche Leute dadurch als
Kriegsverbrecher verfolgt werden.
Vom Richter werden Maßnahmen angedroht, wenn er keine
Aussagebereitschaft zeige.
Nach der 40 minütigen Pause:
G.H. bestreitet, mit J.Scheungraber nach dem Krieg Kontakt gehabt zu
haben. Auch, dass es eine Telefonüberwachung gab und im Protokoll von
einem Telefongespräch am 4.12.2006 der beiden zu lesen ist, wobei sie
sich zu einem Treffen in die Gaststätte Stocker in Rohrdorf verabreden,
hilft kaum seiner Erinnerung. Im Protokoll schlägt er auch vor, den
Forstner mit dazu zunehmen. Erst bei der Uhrzeit sagt er, "nein, abends
sei das nicht gewesen". Und weiter, man sei nur eine halbe Stunde dort
gewesen, man habe davon geredet, dass man sich es gar nicht vorstellen
könne, dass das alte Kriegszeug nochmal aufkäme. Man habe nicht anderes
mehr gesprochen, als "regulär schon gesagt wurde". Ob sie sich danach
nochmal getroffen haben? Darauf Schweigen. Und was sagte Scheungraber?
"Es hat ihn interessiert, was wir gesehen haben. Er hat nicht gesagt,
was er gemacht hat. Da hat der Scheungraber mehr gewußt als wir".
Im weitere Verlauf der Zeugenvernehmung wurde von einer Sprengung
gesprochen, die G.H. gehört habe, mehr dazu aber nicht wisse und sich
auch nicht weiter dazu erkundigte. Es wurden Fotos besichtigt und über
Uniformen gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft erkundigte sich dann, was es bedeute "die sind
runter" und ob er Scheungraber gesehen habe. G.H. habe von Schuhler
gewusst, dass er da war.
Die Anwältin der Nebenklage befragte den Zeugen weiter, u.a. warum er
überhaupt zu dem Treffen nach Rohrdorf ging. Der Zeuge sagt, er wollte
wissen was los ist, auf Nachfrage sagt er, er wollte es von Scheungraber
wissen. Diese Frage wollten die Anwälten von J.Sch. gerne als unzulässig
haben. Dem wurde nicht stattgegeben. Weiter fragt die Anwältin der
Nebenklage nach Kontakten mit Kameraden nach dem Krieg, worauf G.H.
verneint, denn er sei 365 Tage im Jahr in seiner Landwirtschaft tätig
und könne nicht rum fahren, auch nicht seine Frau allein lassen. Später
erinnert er sich dann doch, daß er auf der Beerdigung der Frau Forstner
war und nur "kurz Beileid" wünschte. Auch, dass sie sich vorher mal in
Rosenheim getroffen hatten und darüber sprachen, dass bald die Kriminaler
kommen werden.
Die Anwälte von J.Sch. haben Fragen zum Protokoll der Vernehmungen, ob
G.H. das duchgelesen habe.
Zum Schluß beantragt RA Thesen, den kommenden Verhandlungstag (Fr,
17.10.08) zu streichen, da J.Sch. zur Beerdigung von Anton Schwarzmayr
möchte, er sei damals 1937 zusammen mit ihm einberufen worden und ist
der Bruder seiner Frau.