Published on Keine Ruhe den NS-Kriegsverbrechern (http://www.keine-ruhe.org)
Verbrechen von Sant'Anna - Haftbefehle gegen Ex-SS-Männer beantragt (FR 26.6.07)
By admin
Created 22/11/2007 - 17:49

Die Überlebenden von Sant'Anna di Stazzema leiden an
einer unendlichen Geschichte. Es ist die Geschichte
eines Verbrechens, das am 12. August 1944 das
toskanische Bergdorf zerstörte, ihnen Großeltern,
Mütter, Väter und Geschwister nahm und sich deshalb
unauslöschlich in ihr Gedächtnis eingegraben hat. Es
ist auch die Geschichte eines Schweigens, das die
Täter, Angehörige der Waffen-SS, jahrzehntelang vor
Strafverfolgung schützte. Und selbst nach den
Schuldsprüchen italienischer Richter 2005 und 2006
nahm diese Geschichte kein Ende. Denn keiner der zu
lebenslanger Haft Verurteilten musste jemals ins
Gefängnis, weil Deutschland seine Staatsbürger nicht
ausliefert.

Nun, 63 Jahre nach dem Massaker in Sant'Anna, hat die
italienische Justiz den deutschen Behörden europäische
Haftbefehle gegen drei der Verurteilten zugestellt.Wie
die Frankfurter Rundschau erfuhr, beantragte der
Militärstaatsanwalt von La Spezia, Marco De Paolis,
die Auslieferung von Heinrich Schendel, Werner Bruss
und Ludwig Göring, die "mit Grausamkeit und gemäß
vorgefasster Absicht den Tod zahlreicher Menschen
verursachten" - zwecks Vollstreckung der
Freiheitsstrafe.

An jenem 12. August kurz nach sechs Uhr waren etwa 400
Soldaten der 16. Panzergrenadier-Division
"Reichsführer-SS" in das kleine Dorf in der Provinz
Lucca eingedrungen. Sie schossen um sich, trieben die
Bewohner zusammen und sperrten sie in Ställe, die sie
mit Handgranaten bewarfen und in Brand setzen. Unter
den 560 Opfern waren 116 Kinder, das jüngste gerade
mal 20 Tage alt. Das Massaker gilt als eines der
schlimmsten Massaker an Zivilisten im Zweiten
Weltkrieg. Doch zu dem Zeitpunkt, als die Erinnerung
der Zeugen noch frisch und die Chance groß war, die
Verbrechen zu rekonstruieren und die Täter zu
identifizieren, legte sich ein Mantel des Schweigens
über das Grauen. Denn Italien wollte das neue
Verhältnis zu Nachkriegsdeutschland nicht belasten.

Bis 1994 lagerten die Akten über Sant'Anna und andere
SS-Massaker in Italien in einem mit der Tür zur Wand
gestellten Schrank im Keller der römischen
Militär-Staatsanwaltschaft, im so genannten Schrank
der Schande. Erst 1994 entdeckte der Ankläger des
SS-Verbrechers Erich Priebke das Material. Die Folge
waren etliche Strafprozesse. Der von Sant'Anna endete
am 22. Juni 2005 mit der Verurteilung von zehn Männern
zu lebenslanger Haft. Das Urteil erging in Abwesenheit
der Angeklagten. Sie mussten nicht vor Gericht
erscheinen, weil sie das deutsche Grundgesetz vor der
Auslieferung schützt.

Einige der hochbetagten Männer - alle sind über 80
Jahre alt - haben anschließend das italienische
Kassationsgericht angerufen, zwei sind mittlerweile
tot. Die Urteile gegen Schendel, Bruss und Göring sind
seit November 2006 rechtskräftig. Das erklärt, warum
Militärstaatsanwalt De Paolis zunächst nur drei
europäische Haftbefehle ausgestellt hat.

Seit fünf Jahren ermittelt auch die deutsche Justiz -
gegen 15 Personen. Bislang ohne Ergebnis. Auf
Nachfragen teilt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft
regelmäßig mit, die rechtliche Situation sei
ausgesprochen schwierig. Sie ist zuständig, weil
einige der Beschuldigten in Baden-Württemberg leben.
Hierzulande sind es nach ihrer Darstellung die hohen
rechtsstaatlichen Standards, die verhindert haben,
dass die hiesige Justiz endlich ein Schlusskapitel der
Geschichte von Sant'Anna schreibt. "Nach dem deutschen
Rechtssystem müssen wir jedem einzelnen eine
Tatbeteiligung nachweisen, und wir brauchen
Mordmerkmale wie Grausamkeit und niedere Beweggründe,
weil nur Mord nicht verjährt", erläuterte eine
Sprecherin im Gespräch mit der FR. Das sei -
Jahrzehnte nach der Tat - sehr schwierig. Noch würden
Zeugen im Ausland vernommen, Akten ausgewertet. "Wir
ermitteln mit Nachdruck", beteuert die Sprecherin.
Nicht ohne Grund: Die Behörde sieht sich Vorwürfen von
Überlebenden und Antifa-Gruppen ausgesetzt, sie
verschleppe die Aufklärung.

Durch das italienische Urteil vom Juni 2005 geriet die
Stuttgarter Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit
zusätzlich unter Druck. Die Behörde regierte
seinerzeit mit deutlicher Kritik an den Italienern:
Das Urteil sei ein "schneller Schuss aus der Hüfte",
hieß es. Die dortigen Richter hätten sich zehn
SS-Schergen aus der Einheit "herausgepickt" und
pauschal verurteilt. Wie lange werden die deutschen
Ermittlungen dauern? "Keine weiteren fünf Jahre mehr"
- diese Antwort ist das Präziseste, was sich der
Stuttgarter Behördensprecherin entlocken lässt. So
lange heißt es warten.

Mit den europäischen Haftbefehlen aus La Spezia ist
keine neue Lage entstanden. Die Urteile bleiben
weiterhin folgenlos. Denn - anders als in Italien -
dürfen Staatsbürger nach dem hiesigen Gesetz zur
Umsetzung des europäischen Haftbefehls nicht zum
Zwecke der Strafvollstreckung ins Ausland ausgeliefert
werden. Es sei denn, sie stimmten dem zu. Dazu werden
die drei Verurteilten demnächst angehört. Nach ihrem
vorhersehbaren Nein wird diese Akte wieder zugeklappt.

Das weiß auch Staatsanwalt De Paolis. Trotzdem lässt
er keinen Versuch aus, der Verurteilten habhaft zu
werden. Er will sie in Italien im Gefängnis sehen -
"wenigstens für einige Tage", wie er nach dem ersten
Urteil 2005 sagte. Anschließend könnten sie - wie bei
über 70-Jährigen in Italien üblich - ihre Strafe im
Hausarrest abbüßen.

VON ROMAN ARENS UND KARIN DALKA
Frankfurter Rundschau, 26.06.2007

Kommentar
Haftbefehl ohne Wirkung

VON KARIN DALKA

Ist der europäische Haftbefehl ein stumpfes Schwert?
In der Praxis sieht es so aus, und Juristen bestätigen
das. Auch im Fall des SS-Massakers von Sant'Anna läuft
der Haftbefehl leer; denn nach deutschem Recht darf
keiner der verurteilten früheren SS-Männer gegen
seinen Willen nach Italien ausgeliefert werden.

Dass Deutschland seinen Bürgern diesen Schutz gewährt,
löst in Italien Zorn und Enttäuschung aus.
Verständlich. Andererseits: Es hat gute Gründe, dass
das deutsche Rechtssystem Urteile in Abwesenheit des
Angeklagten nicht akzeptiert und hohe Standards für
eine Verurteilung setzt: nämlich den Nachweis
individueller Schuld. Darüber sollten wir froh sein.

Im Fall von Sant'Anna wirkt es sich aber fatalerweise
zu Gunsten der mutmaßlichen Täter aus. Denn Jahrzehnte
nach dem Massenmord ist dieser Nachweis schwerlich zu
führen, wie die bislang ergebnislose Arbeit der
Stuttgarter Staatsanwaltschaft zeigt. Die Crux ist
aber nicht der europäische Haftbefehl, sondern die
Tatsache, dass die Ermittlungen aus politischen
Gründen viel zu spät begonnen haben. Das schützt heute
die Täter.

FR-Online, 25.06.2007


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